Schallschutznachweis im Rahmen einer überarbeiteten DIN 4109 


Die über zwei Jahrzehnte alte DIN 4109 in der Fassung von 1989 wird derzeit grundlegend überarbeitet. Neben neuen Schallschutzanforderungen wird es ein komplett neues Nachweisverfahren für den Schallschutz geben, das u.a. auch die Stoßstellendämmung am elastischen Anschluss von Gips-Massiv-Wänden berücksichtigt.


Die derzeit gültige DIN 4109 Schallschutz im Hochbau stammt vom November 1989. Seitdem haben sich sowohl das Bauen als auch die Anforderungen an einen komfortablen Lärm- und Ruheschutz erheblich gewandelt. Sowohl nach Meinung der Fachwelt als auch in der Rechtsprechung gilt die rund 2 Jahrzehnte alte Norm kaum noch als Beschreibung des Standes der Technik.

DIN 4109 wird deshalb derzeit umfassend überarbeitet. Zu erwarten sind nicht nur neue Anforderungen an den Schallschutz zwischen einzelnen Räumen, sondern auch ein komplett neues Berechnungsverfahren. Dieses neue Verfahren beruht auf dem vereinfachten Modell der schon vorliegenden DIN EN 12354-1 „Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften – Teil 1: Luftschalldämmung zwischen Räumen“. Es ist aufwändiger als der bisherige Schallschutznachweis, bietet aber auch deutlich mehr Realitätsnähe, indem es z.B. zwischen starren und akustisch entkoppelten Bauteilanschlüssen unterscheidet.

Damit werden sich die bauakustischen Vorteile elastisch angeschlossener Gips-Massiv-Wände in der Neufassung der Norm auch rechnerisch im Schallschutznachweis niederschlagen. Der künftige Bauteilkatalog, der das bisherige Beiblatt 1 zur jetzigen DIN 4109 ersetzen soll, behandelt Gips-Wandbauplatten ausführlich in eigenständigen Abschnitten. Akustisch optimierte Ausführungsvarianten lassen sich dann einfach in die Bauplanung übernehmen und schalltechnisch nachweisen.

Bis zur baurechtlichen Einführung der überarbeiteten DIN 4109 ist der Schallschutznachweis in Deutschland nach der jetzigen Fassung von 1989 zu führen. Die verbesserte Flankendämmung durch den elastischen Anschluss wird dabei zwar kaum berücksichtigt, doch den baupraktischen Vorteil der erhöhten Schalldämmung bei entkoppelten Trennwänden aus massiven Gips-Wandbauplatten kann der Bauplaner jedoch schon heute nutzen.

Außerdem ist es bereits heute möglich, bauakustische Berechnungen auf der Grundlage der europäischen DIN EN 12354-1 zu führen, die die Stoßstellendämmung an schalltechnisch entkoppelten Anschlüssen berücksichtigt.